BNetzA stellt neue Netzentgeltsystematik für Energiewende vor
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 27. Mai 2026 ihren aktuellen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht und damit einen wichtigen Schritt für die zukünftige Gestaltung der Stromnetzentgelte in Deutschland eingeleitet. Der Zwischenstand stellt einen vorläufigen Meinungsstand der BNetzA dar, dem zahlreiche Expertenanhörungen und Konsultationen zu Einzelthemen vorausgegangen sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Änderungen die Bundesnetzagentur plant, welche Auswirkungen dies auf Haushaltskunden, "Prosumer", Unternehmen und Speicherbetreiber haben könnte und warum insbesondere die Einführung verpflichtender und gedeckelter Grundpreise eine zentrale Rolle in der neuen Systematik spielen wird.

Neue Netzentgelte sollen Kosten gerechter verteilen
Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur wird die bisherige Netzentgeltsystematik den Anforderungen des heutigen Energiesystems nicht mehr gerecht. Die aktuellen Regelungen stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 2005 und basieren auf einer deutlich stärker zentralisierten Stromversorgung. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien, dezentrale Erzeugung, Batteriespeicher, Wärmepumpen und Elektromobilität verändern sich jedoch sowohl die Belastung der Stromnetze als auch die Anforderungen an deren Finanzierung grundlegend.
Die Bundesnetzagentur verfolgt mit der Reform mehrere Ziele: Kosten sollen dort entstehen, wo sie verursacht werden, knappe Netzkapazitäten sollen effizient bepreist und gleichzeitig Flexibilität im Energiesystem gefördert werden. Zudem sollen hohe Engpassmanagement- und Redispatchkosten reduziert sowie der Netzausbau gedämpft werden.
Für Haushaltskunden soll sich die grundsätzliche Struktur der Netzentgelte zwar nicht verändern. Auch künftig werden diese aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde bestehen. Neu ist jedoch, dass Netzbetreiber künftig verpflichtet werden sollen, einen Grundpreis zu erheben, dessen Höhe regulatorisch gedeckelt wird. Damit schafft die Bundesnetzagentur erstmals verbindliche Vorgaben für die Struktur und Höhe dieses Preisbestandteils.
Diese Änderung hat erhebliche Bedeutung für die zukünftige Finanzierung der Stromnetze. Hintergrund ist, dass ein wachsender Anteil von Verbrauchern durch eigene Erzeugungsanlagen – etwa Photovoltaiksysteme – weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht und dadurch geringere arbeitspreisabhängige Netzentgelte zahlt. Gleichzeitig bleibt jedoch die vollständige Netzinfrastruktur notwendig, da diese Haushalte weiterhin jederzeit Strom aus dem Netz beziehen können müssen. Der verpflichtende und gedeckelte Grundpreis soll deshalb sicherstellen, dass sich alle Nutzer angemessen an den Fixkosten der Netzinfrastruktur beteiligen.
Höhere Grundpreise für Prosumer und neue Regeln für Großverbraucher
Besonders deutlich wird dieser Ansatz bei so genannten Prosumern – also Verbrauchern mit eigener Stromerzeugung, beispielsweise durch Photovoltaikanlagen. Diese sollen künftig einen höheren Grundpreis zahlen und sich damit stärker an der Netzfinanzierung beteiligen. Laut Bundesnetzagentur handelt es sich dabei um einen Fairness-Aspekt, da Prosumer trotz reduziertem Strombezug weiterhin auf eine stabile Netzversorgung angewiesen sind. Die zusätzlichen Kosten sollen laut BNetzA lokal unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr liegen. Steckersolaranlagen bleiben von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen.
Auch für gewerbliche und industrielle Verbraucher plant die Bundesnetzagentur weitreichende Änderungen. Die neuen Regelungen sollen für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 100.000 kWh gelten. Der bisherige Leistungspreis soll dabei durch einen Kapazitätspreis in Euro pro Kilowatt und Jahr ersetzt werden. Zusätzlich soll ein Preisaufschlag greifen, wenn die bestellte Kapazität überschritten wird. Ergänzend bleibt ein Arbeitspreis für den tatsächlichen Stromverbrauch bestehen.
Mit diesem Modell möchte die Bundesnetzagentur mehr Flexibilität im Stromverbrauch ermöglichen. Unternehmen sollen wirtschaftlich besser darauf reagieren können, wenn Strompreise zeitweise besonders niedrig sind. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass punktuell höhere Lasten automatisch zu unverhältnismäßig hohen Netzentgelten führen. Dadurch entstehen neue Möglichkeiten für flexibles Lastmanagement und eine stärkere Integration dynamischer Strompreise in industrielle Prozesse.
Beteiligung von Erzeugern an Netzfinanzierung
Darüber hinaus plant die Bundesnetzagentur eine stärkere Beteiligung von Erzeugungsanlagen und Speichern an der Finanzierung der Netze ‒ sie sind bisher entgeltbefreit. Erzeuger sollen künftig einen jährlichen Kapazitätspreis zahlen, während Betreiber von Stromspeichern ebenfalls moderat an den Netzkosten beteiligt werden. Für Bestandsanlagen und bestehende Speicher sollen jedoch Übergangsregelungen gelten, um Investitions- und Planungssicherheit zu gewährleisten. Wie die BNetzA dazu erklärt, seien Steckersolargeräte und Prosumer hiervon nicht betroffen. Für Eletrolyseure sei dagegen künftig ein Netzentgelt vorgesehen, dessen Höhe sich an den Kapazitätsentgelten für Speicher und Einspeiser orientiere und auf Arbeitsentgelte verzichte.
Ausblick auf dynamische Netzentgelte

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Reform sind zukünftige dynamische Netzentgelte. Diese sollen finanzielle Anreize schaffen, Stromverbrauch und Einspeisung stärker an der aktuellen Netzsituation auszurichten. Ziel ist es, Netzengpässe zu reduzieren und hohe Redispatchkosten zu vermeiden. Insbesondere Speicher, Elektrolyseure sowie perspektivisch auch Elektrofahrzeuge und Heimspeicher könnten künftig auf dynamische Preissignale reagieren und dadurch netzdienliches Verhalten fördern. Ein konkretes Konzept für dynamische Netzentgelte soll 2027 entwickelt werden.
Kostenverteilung der Netzbetreiber untereinander künftig anders
Neu geregelt werden soll auch die Kostenverteilung der Netzbetreiber untereinander. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Verteilung der Kosten aus vorgelagerten Netzen gerechter zu verteilen. Künftig sollen die vorgelagerten Netzkosten nach dem Stromverbrauch der angeschlossenen Letztverbraucher geschlüsselt werden.
An der Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien werde nicht gerüttelt. Diese Entlastung der Regionen mit besonders hohem EE-Zubau bleibe, so die BNetzA.
Weiteres Vorgehen der BNetzA
Die von der BNetzA gestern vorgestellten Grundpositionen werden nach dem Stand der aktuellen Diskussion in einen Festlegungsentwurf einfließen. Das Verfahren und auch der Meinungsbildungsprozess seien laut BNetzA damit nicht abgeschlossen. Eine förmliche Konsultation des vollständigen Festlegungsentwurfs beginnt voraussichtlich im Sommer 2026 und soll mit dem Erlass der Rahmenfestlegung Ende 2026 abgeschlossen werden. Konkretisierende Folgefestlegungen folgen in 2027.
Summary
Mit der AgNes-Reform plant die Bundesnetzagentur eine grundlegende Neuausrichtung der Stromnetzentgelte in Deutschland. Besonders relevant für Haushaltskunden ist die geplante Verpflichtung der Netzbetreiber, künftig einen regulatorisch gedeckelten Grundpreis einzuführen, der für Prosumer höher ausfalle. Dadurch soll die Finanzierung der Stromnetze gerechter verteilt werden, insbesondere vor dem Hintergrund wachsender dezentraler Stromerzeugung. Für Verbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch wird anstelle des Leistungspreises ein Kapazitätspreis mit Preisaufschlag bei Kapazitätsüberschreitung mit dem Ziel eingeführt, Flexibilitäten zu fördern. Gleichzeitig sollen Prosumer, Erzeuger und Speicherbetreiber stärker in die Netzfinanzierung eingebunden und durch dynamische Netzentgelte zusätzliche Flexibilitätsanreize geschaffen werden. Außerdem wird Kostenverteilung der Netzbetreiber untereinander neu geregelt, um Kosten aus vorgelagerten Netzen gerechter zu verteilen.
Die Reform markiert damit laut BNetza einen wichtigen Schritt hin zu einem moderneren, flexibleren und stärker an den Anforderungen der Energiewende orientierten Stromsystem. Die förmliche Konsultation einen vollständigen Festlegungsentwurfs zu AgNes wird für den Sommer 2026 erwartet.