Die Beschlüsse des Bundestages ziehen eine Änderung des Paragraphen 10 im Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz; kurz: BEHG) nach sich. Die Novelle tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Zuletzt war das BEHG am 9. November 2022 geändert worden.
Gasversorger müssen neben einer möglichen Anpassung von finalen Entgelten der Gasverteilnetzbetreiber zum Jahreswechsel nun auch die kurzfristige Erhöhung des CO2-Preises berücksichtigen.
Lieferanten können im Cockpit bequem analysieren, ob ihre Tarife und Deckungsbeiträge noch wirtschaftlich sind und gegebenenfalls Tarife für Neu- oder ihre Bestandskunden noch in der laufenden Heizsaison angepasst werden müssen. Die GET AG hat die neuen CO2-Preise in ihren Datenbanken bereits verfügbar und informiert über die finalen Entgelt-Konditionen der Netzbetreiber für 2024.