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Gasspeicherumlage klettert zum Januar 2025 auf 2,99 €/MWh

Geschrieben von Matthias von Maltzahn | Nov 21, 2024 3:00:00 PM

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Januar 2025 auf 2,99 Euro je Megawattstunde (€/MWh) festgelegt. Sie beläuft sich gegenwärtig für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2024 auf 2,50 €/MWh. Die nächstmalige Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Juli 2025, hieß es gestern von Seiten der THE.

Hintergrund der Erhebung ist die Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes in 2022 wurden den Angaben zufolge gemäß der Verpflichtung verschiedene Maßnahmen von THE ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählte insbesondere die Befüllung diverser Gasspeicher.

THE: Umlage nur noch auf SLP- und RLM-Mengen

Wie die THE heute gestern weiter mitteilte, werde die Gasspeicherumlage maßgeblich durch bereits erfolgte sowie prognostizierte Käufe und Verkäufe der Speichermengen durch THE sowie durch die Höhe der umlagefähigen Menge beeinflusst. Bislang sei die Umlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf SLP, RLM sowie Mengen an Grenzübergangspunkten (GÜP) und virtuellen Kopplungspunkten (VIP) erhoben worden. Der Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sehe laut THE jedoch vor, dass ab dem 1. Januar 2025 die Gasspeicherumlage nur noch auf SLP- und RLM- Mengen erhoben werden soll. Davon ausgehend, dass der Gesetzgebungsprozess mit Wirkung zum 1. Januar 2025 umgesetzt werde, habe THE die GÜP- und VIP-Mengen bei der Berechnung der ab dem 1. Januar 2025 gültigen Gasspeicherumlage unberücksichtigt gelassen.

Letzteres sowie der im Vergleich zu den Prognosen stärkere Rückgang der umlagefähigen Menge in der aktuellen Periode flössen in die Berechnung der neuen Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2025 ein, so THE.