Eine Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht im Stromsegment einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24) vor. Er ist laut der Beschlusskammer 6 von Seiten der Marktteilnehmer zum 6. Juni 2025 umzusetzen. Damit gehen etliche Neuerungen und Herausforderungen zur Abbildung von Geschäftsprozessen einher. So wird beispielsweise die Erfassung beziehungsweise Ermittlung der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) erforderlich. Wir erklären, wie wir diesen Prozess unterstützen und optimieren.
Der Countdown läuft
Zum 6. Juni 2025 sind die Anforderungen aus der Festlegung der BNetzA zur Verkürzung des Wechselprozesses umzusetzen. Letztverbraucher wie auch Betreiber von Erzeugungsunterlagen sollen dann – unter Berücksichtigung vertraglich vereinbarter Kündigungsfristen – die Möglichkeit haben, innerhalb eines Werktages den Lieferanten zu wechseln. Hintergrund der BNetzA-Festlegung sind die gesetzlichen Vorgaben des § 20a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit Artikel 12 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/944.
Eigentlich hatte die BNetzA die operative Umsetzung von Vorgaben schon zum 4. April 2025 vorgesehen – die Frist zur Implementierung auch mit Rücksicht auf Software-Dienstleister aber verlängert. Das ist nicht verwunderlich, da die Herausforderungen für Marktteilnehmer erheblich sind: Sie umfassen Software-Lösungen, Änderungen in der Marktkommunikation oder die Verantwortlichkeit von Marktrollen.
Eine Anwendungshilfe des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) beschreibt zum Einführungsszenario der BNetzA-Festlegung die notwendigen Maßnahmen für die neuen beziehungsweise geänderten Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) sowie für die Wechselprozesse im Messwesen (WiM Strom).
MaLo-ID vor Wechselprozess obligatorisch
Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der MaLo-ID zu. Wie es in dem Beschluss der BNetzA heißt, könne der deutlich beschleunigte Wechsel des Stromlieferanten nur gelingen, wenn dessen Durchführung allein auf Basis eines eindeutigen Identifikators erfolge. Die MaLo-ID wird also zur Pflichtangabe und Voraussetzung des Lieferantenwechsels. Ihre Erfassung durch Lieferanten oder Vertriebspartner ermöglicht die GET AG mit ihren digitalen Services automatisiert in diversen Bestellstrecken.
Validation Service der GET AG beugt fehlerhaften Eingaben vor
Wir unterstützen Energielieferanten beim Prozess der Neukundenakquise durch die Implementierung von Online-Bestellstrecken in Tarifrechnern auf der Anbieter-Homepage, in Vertriebs- oder auf Vergleichsportalen. Für den reibungslosen Ablauf von der Angebotslegung bis zur Vertragsunterschrift sorgen dabei verschiedene API. So können fehlerhafte Eingaben vermieden werden, die Zeit kosten oder für Abbrüche im Abschlussprozess sorgen. Das gilt auch im Zusammenhang mit der MaLo-ID.
Wie lässt sich aber sicherstellen, dass eine MaLo-ID auch wirklich gültig ist? Unsere neue API des Validation Service beispielsweise liefert Antworten und prüft jede MaLo-ID auf Herz und Nieren:
✅ 11-stellige Länge
✅ Nur Ziffern erlaubt
✅ BDEW-Prüfziffernverfahren („Lok- und Waggon-Kennzeichnung“)
Darüber hinaus kann die Eingabe von Telefonnummern in der Bestellstrecke hinsichtlich Plausibilität gecheckt werden.
Sie interessieren sich für eine technische Dokumentation des Validation Service in unserer Service Cloud? Sie wollen den nächsten Schritt zur Prozessautomatisierung gehen und einen Testzugang erhalten?
