Das Verhältnis von Strom- zu Gaspreis ist mitentscheidend dafür, ob in einem Land viele Wärmepumpen verkauft werden. Diese werden dann besonders oft genutzt, wenn Gas im Vergleich zu Strom relativ teuer ist. Konkret wäre für ein Land wie Deutschland, das im Jahr 2023 einen Absatz von etwa 11 Wärmepumpen pro 1.000 Haushalte hatte und in dem Strom im Vorjahr etwa vier Mal teurer war als Gas, durch eine Halbierung des Strompreises oder eine Verdopplung des Gaspreises nahezu eine Verdopplung des Absatzes an Wärmepumpen zu erwarten. Das geht aus einer Studie* von KfW Research hervor. Darin wurde untersucht, wie verbreitet Wärmepumpen in verschiedenen europäischen Ländern sind und was entscheidende Faktoren dafür sind.
Deutschland mit großem Aufholbedarf bei Wärmepumpen
Der Wärmepumpentechnologie kommt hinsichtlich der Dekarbonisierung des Gebäudesektors eine Schlüsselbedeutung zu. Wie KfW Research in der Studie unter Berufung auf Daten der European Heat Pump Association (EHPA) ausführt, habe sich der Absatz von Wärmepumpen in Europa insgesamt in den vergangenen 10 Jahren etwa vervierfacht. Lediglich im Jahr 2023 habe es einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr gegeben. In Deutschland seien im Jahr 2023 je 1.000 Haushalte 11 Wärmepumpen verkauft worden. In der Schweiz seien es 17, in Frankreich 23, in Schweden 36 und beim Spitzenreiter Norwegen 57 gewesen. Deutschland habe damit unter 21 untersuchten Ländern auf Platz 17 gelegen.
Ein ähnliches Bild zeichnet die Studie auf Basis von EHPA-Daten in Hinblick auf den Bestand an Wärmepumpen. Auch dort seien die skandinavischen Länder führend. In Norwegen und Finnland werde bereits jedes zweite Wohngebäude mit einer Wärmepumpe beheizt, in Deutschland seien es lediglich 5 Prozent.
Allerdings gebe es laut KfW Research beim Neubau in Deutschland einen deutlichen Strukturwandel. Die Wärmepumpe sei hier mittlerweile der vorherrschende Wärmeerzeuger. Im Jahr 2023 wurden 72 Prozent der genehmigten Einfamilienhäuser und 52 Prozent der Mehrfamilienhäuser mit Wärmepumpen ausgestattet.
Auch mit Blick auf den gesamten Heizungsmarkt zeige sich der Wandel: War im Jahr 2019 nur jeder zehnte aller verkauften Wärmeerzeuger eine Wärmepumpe, so sei es in den letzten beiden Jahren bereits jeder vierte gewesen.
Relation von Strom- zu Gaspreis hat Hebel-Funktion
Wie bereits im letzten Blogbeitrag ausgeführt wurde, liegen die Absatzzahlen an Wärmpumpen in Deutschland hinter den Zielen der alten Bundesregierung zurück. Dafür führte der BDH unterschiedliche Gründe an und forderte von der neuen Bundesregierung Stabilität in Hinblick auf die Förderung und den Finanzrahmen.
KfW Research sieht als wesentlichen Faktor für die Nutzung von Wärmepumpen ihre Wirtschaftlichkeit an. Da fast alle Wärmepumpen elektrisch betrieben werden, falle neben dem Anschaffungspreis, der durch Fördermaßnahmen reduziert werden kann, insbesondere der relative Strompreis im Verhältnis zum Gaspreis als fossile Alternative ins Gewicht. Auf europäischer Ebene hätte sich laut Untersuchung gezeigt, dass Wärmepumpen besonders dort häufig genutzt würden, wo der Strompreis im Vergleich zum Gaspreis besonders niedrig sei. Dies gelte auch unter Berücksichtigung weiterer länderspezifischer Voraussetzungen.
„Das Verhältnis von Strom- zu Gaspreis ist ein relevanter Hebel, um die Verbreitung von Wärmepumpen voranzutreiben“, erklärte Dr. Johannes Rode, Experte für Energiethemen bei KfW Research, in einer Mitteilung gegenüber der Presse. „Es gibt verschiedene Ansatzmöglichkeiten. Eine davon ist ein verlässlich ansteigender CO2-Preis, der zu einem höheren Gaspreis führt. Auch attraktive Wärmepumpenstromtarife sind eine Option. Dabei ist zu berücksichtigen, dass häufig gerade einkommensschwache Haushalte in energetisch ineffizienten Gebäuden wohnen. Daher sind flankierende Maßnahmen nötig, etwa Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, um die Energiewende gesellschaftlich fair zu gestalten“, so Dr. Rode.
Strombezug für Wärmepumpen teilweise privilegiert
Für die Stromtarifierung von Wärmepumpen gelten teilweise schon Vergünstigungen. So reduzieren sich seit Januar 2023 gemäß § 22 des so genannten Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf 0 Cent je Kilowattstunde für den Bezug von Strom in elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, sofern diese mit einem eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden sind.
Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei den Betreibern der Wärmepumpe nicht „um ein Unternehmen in Schwierigkeiten“ handele oder gegen das „offene Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt“ beständen.
Außerdem gelten bereits seit Jahren reduzierte Netzentgelte nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für unterbrechbare beziehungsweise steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Hier wird zwischen Bestandsanlagen bis 31. Dezember 2023 und solchen mit Inbetriebnahme ab 1. Januar 2024 unterschieden.
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* Die Studie der KfW Research steht in der Rubrik „Fokus Volkswirtschaft“ auf der KfW Website zum Download bereit.