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Matthias von MaltzahnOct 1, 2025 5:21:11 PM2 min read

Übertragungsnetzentgelte sinken 2026 voraussichtlich um 57 %

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben heute  die vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte für 2026 veröffentlicht. Unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung beschlossenen Milliardenzuschusses sollen sie auf durchschnittlich 2,86 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) sinken. Dafür gilt jedoch ein Vorbehalt, da der geplante Zuschuss noch nicht rechtssicher verankert ist. 

ÜNB: Netzentgelte für 2026 unter Vorbehalt

Strommasten und -leitungen im Gegenlicht der Sonne

Laut Mitteilung der vier ÜNB wurden die vorläufigen Netzentgelte für 2026 unter Berücksichtigung eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten ermittelt. Grundlage hierfür sei der von der Bundesregierung beschlossene Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro (€), der aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert und gesetzlich im neuen § 24c EnWG verankert werden soll.

Die ÜNB begrüßen die geplante Entscheidung zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte für die Netzkundinnen und Netzkunden ausdrücklich. Sie weisen aber explizit darauf hin, dass es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch an der Verabschiedung des Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 fehle. Die vorläufigen Netzentgelte ständen daher unter dem Vorbehalt, dass die gesetzliche Regelung im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werde. Sollte bis zum 5. Dezember 2025 keine Rechtssicherheit bestehen, sei davon auszugehen, dass sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2026 entsprechend erhöhen würden. 

Vorläufige Senkung um mehr als die Hälfte im Vergleich zu 2025

Mit einem rechtssicheren Zuschuss von 6,5 Milliarden € für die Netzkundinnen und Netzkunden werde das durchschnittliche Netzentgelt auf Höchst- und Umspannungsebene laut ÜNB im kommenden Jahr um 57 % sinken: von aktuell 6,65 ct/kWh auf 2,86 ct/kWh. 

Keine Vorteile für ÜNB – volle Weitergabe an Netznutzer 

Die ÜNB sind nach eigener Aussage gesetzlich dazu verpflichtet, den geplanten Zuschuss vollständig zur Senkung der Netzentgelte einzusetzen. Er komme damit allen Kundinnen und Kunden zugute, die Strom aus dem Übertragungsnetz beziehen, und damit letztlich auch den Kundinnen und Kunden in den untergelagerten Verteilernetzen.

Wie sich diese Entlastung bei Kunden unterhalb der Übertragungsnetzebene konkret auswirken werde, hänge von den spezifischen Netzcharakteristika in den jeweiligen Verteilnetzen ab und könne deshalb regional unterschiedlich sein. Als regulierte Unternehmen hätte die Übertragungsnetzbetreiber keinen finanziellen Vorteil durch den Zuschuss, heißt es von Seiten der ÜNB. Bei Haushaltskunden (in der Niederspannung) macht der Anteil der ÜNB-Entgelte an den Netzkosten nach Angaben des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. einen Anteil zwischen 20 und 40 % aus. 

Veränderungen der Kostenlage in Verteilnetzen im Blick behalten

Der Countdown läuft: Die veränderten Übertragungsnetzkosten für 2026 werden sich anteilig auch in den bis zum 15. Oktober noch zu veröffentlichenden vorläufigen Entgelten der Verteilnetzbetreiber wiederfinden. Für Energievertriebe ergibt sich damit gegebenenfalls Handlungsbedarf. Sie sollten Entgeltanpassungen in ihrer Tarifierung berücksichtigen und je nach Vertragslage an ihre Kunden frühzeitig kommunizieren. 

Alarmfunktion: Cockpit-User verpassen keine erfasste Entgeltanpassung. Bei Aktivierung einer Alarmierungsfunktion können sie sich gezielt über die veränderte, von der GET AG täglich recherchierte und aufbereitete, Kostenlage in relevanten Netzgebieten informieren lassen.

Behalten auch Sie mit den Informationen zu vorläufigen und endgültigen Preisblättern die Deckungsbeiträge ihrer Tarife stets im Blick und erhalten so eine transparente Entscheidungsgrundlage zur Neukalkulation oder Justierung vorhandener Angebote.

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Matthias von Maltzahn
Pressesprecher der GET AG
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