Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ist gegen eine vorzeitige Anhebung des Umsatzsteuersatzes auf leitungsgebundene Gas- und Wärmelieferungen. Anlässlich einer Befassung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am kommenden Mittwoch, erklärte heute VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
Eine vorgezogene Steuererhöhung, wie im vom Bundestag beschlossenen Wachstumschancengesetz enthalten, würde Gas und Wärme früher wieder teurer machen. Auf der einen Seite debattiert die Koalition über Hilfen für die Wirtschaft, auf der anderen steht frühzeitigere Steuererhöhung im Raum. Das ergibt doch keinen Sinn!
Uns fehlt zudem die Phantasie, wie das Auslaufen Ende Februar – also innerhalb weniger Tage – gesetzgeberisch gelingen soll. Und eine rückwirkende Regelung sollte für den Gesetzgeber keine ernsthafte Option darstellen. Ein vorzeitiges Auslaufen zum 29. Februar würde zu unnötiger Unruhe bei Stadtwerken und deren Kundinnen und Kunden führen.
Die kurzfristige Umsetzung wäre erneut mit erheblichem personellem Aufwand und Kosten verbunden, etwa für IT-Umstellung und Informationsschreiben an Kundinnen und Kunden. Deshalb appellieren wir nachdrücklich, von einem vorzeitigen Auslaufen des befristeten Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen abzusehen“, so Liebing.
Hintergrund: Im Jahr 2022 wurde das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ erlassen. Das Gesetz schreibt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 eine reduzierte Umsatzsteuer auf Gas und auf gelieferte Wärme über das Wärmenetz von 7 Prozent vor. Das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (kurz: „Wachstumschancengesetz“) befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren und wird am Mittwoch, den 21. Februar 2024 im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag verhandelt.