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Matthias von MaltzahnOct 1, 2024 3:14:17 PM2 min read

Vorläufig: Übertragungsnetzentgelte steigen 2025 im Mittel um 3,4 %

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben heute gemeinsam die vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte für das Jahr 2025 bekanntgegeben. Im kommenden Jahr werde demnach das durchschnittliche Netzentgelt der Höchst- und der Umspannungsebene 6,65 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) betragen. Dies entspreche einem durchschnittlichen Anstieg von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2024: 6,43 ct/kWh). Die Änderung der Netzentgelte könne je nach angeschlossener Spannungsebene und Benutzungsstundendauer unterschiedlich hoch ausfallen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemeldung der ÜNB. Damit steht die Kalkulationsgrundlage für die nachgelagerten Verteilnetzbetreiber, die in Kürze ebenfalls ihre vorläufigen Preisinformationen bekanntgeben müssen. Die endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2025 werden bis Ende des Jahres veröffentlicht.

Einflussfaktoren auf Höhe der Netzentgelte

Strommasten und -leitungen im Gegenlicht der SonneDie prognostizierten Entnahmemengen in den verschiedenen Spannungsebenen haben sich laut ÜNB-Angaben geändert: In der Höchstspannungsebene, die vor allem für die Übertragung großer Energiemengen über weite Distanzen genutzt werde, seien die Entnahmemengen gestiegen. Gleichzeitig hätten sich die Entnahmemengen in der Umspannungsebene, die für die Verteilung auf niedrigere Spannungsebenen verantwortlich sei, verringert. Zugleich habe es methodische Anpassungen bei der Zuteilung der Kosten auf die Spannungsebenen gegeben. Aufgrund dieser Veränderungen sänken die durchschnittlichen Netzentgelte 2025 in der Höchstspannungsebene um 12 Prozent, während sie in der Umspannungsebene um 20 Prozent anstiegen.

Systemstabilität und Investitionen in Netzinfrastruktur

Wie es von Seiten der ÜNB weiter heißt, würden die Netzkosten durch zwei wesentliche Faktoren bestimmt: Zum einen durch die Kosten zur Sicherstellung der Systemstabilität angesichts der tiefgreifenden Transformation des deutschen Energiesystems. Dazu gehörten insbesondere die Bereitstellung von Kraftwerken für die Netzreserven sowie das Engpassmanagement, mit deren Hilfe Überlastungen der Transportleitungen vorgebeugt werden. Allein dieser Kostenblock mache den ÜNB zufolge inzwischen über 50 Prozent der Netzentgelte aus. Wie die ZfK meldete, hätten die ÜNB ihre Prognose der Redispatch-Kosten für die Jahre 2025-2028 gegenüber dem Vorjahr nach unten korrigiert.

Der zweite Faktor seien die Investitionen in die zukünftige Netzinfrastruktur. Diese seien unerlässlich, um insbesondere den Aus- und Umbau des Netzes für eine klimaneutrale Energieversorgung voranzutreiben. Dazu gehöre beispielsweise der Anschluss und Transport von Erneuerbaren Energien in die Verbrauchszentren.

ÜNB bringen vorübergehende Ausgrenzung von Kosten in Transformationsphase ins Spiel

Mit fortschreitendem Netzausbau werden sich die Kosten für Netzreserve und Engpassmanagement perspektivisch laut der ÜNB vermindern. Um die Belastungen für Wirtschaft und Verbraucher abzufedern, setzen sich die vier ÜNB nach eigenen Angaben weiterhin für die Stabilisierung der Netzentgelte ein. Eine Möglichkeit sei, die in der Transformationsphase entstehenden Kosten etwa für Netzreserve und Engpassmanagement von den Netzentgelten zu trennen und stattdessen durch Mittel aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren, so die ÜNB.

Alarmfunktion: Veränderungen der Kostenlage in Verteilnetzen im Blick behalten

 

Der Countdown läuft: Die veränderten Übertragungsnetzentgelte ab 2025 werden sich anteilig auch in den bis zum 15. Oktober noch zu veröffentlichenden vorläufigen Entgelten der Verteilnetzbetreiber wiederfinden. Für Energievertriebe ergibt sich damit gegebenenfalls Handlungsbedarf. Sie müssen Preisanpassungen in ihrer Tarifierung berücksichtigen und je nach Vertragslage an ihre Kunden frühzeitig kommunizieren. Ansonsten riskieren Lieferanten eine unzureichende Wirtschaftlichkeit ihrer Angebote.

 

Cockpit-User verpassen keine erfasste Entgeltanpassung: Bei Aktivierung einer Alarmierungsfunktion können sie sich gezielt über die veränderte und von der GET AG täglich recherchierte und aufbereitete Kostenlage in relevanten Netzgebieten informieren lassen.

Behalten auch Sie mit den Informationen zu vorläufigen und endgültigen Preisblättern die Deckungsbeiträge ihrer Tarife stets im Blick und erhalten so eine transparente Entscheidungsgrundlage zur Neukalkulation oder Justierung vorhandener Angebote.

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Matthias von Maltzahn

Pressesprecher der GET AG

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