Energietagung zeigt Wege aus dem Paragraphen-Dschungel
Die gesetzliche Pflicht zum Angebot dynamischer Tarife für alle Stromanbieter ab 2025 wirft im Vorfeld in der Branche einige Fragen zur rechtskonformen Konfiguration, Implementierung und Vermarktung auf. Welche Lizenzen zur Verarbeitung oder Anzeige von Preisinformationen der EPEX SPOT werden benötigt? Welche Tarifvarianten gehören zum Pflichtangebot? In welcher Form und an welcher Stelle müssen Pflichtinformationen im Akquise-Prozess gegeben werden? Praxisorientierte Antworten darauf, Hinweise auf mögliche Stolpersteine und die Möglichkeit zur Diskussion mit einschlägigen Experten bietet die GET AG auf ihrer Fachtagung im September.
Pflicht oder Kür?
Der Countdown läuft: Ab dem kommenden Jahr erwartet der Gesetzgeber Offerten mit dynamischen Preisen nicht mehr nur von Stromlieferanten, die 100.000 Kunden beziehungsweise Zählpunkte in der Belieferung mit Strom haben. Fragen der rechtssicheren Implementierung von Angeboten müssen sich derzeit sämtliche Stromlieferanten stellen. Dabei ist es egal, ob es als lästige Pflichterfüllung zur Vermeidung von Sanktionen oder als vertriebliche Kür mit Chance auf die Entwicklung eines Geschäftsfeldes angesehen wird, in dem Wettbewerber bereits aktiv sind. Nicht alle Fragen lassen sich immer trennscharf auf Basis der gesetzlichen Grundlagen beantworten.
Einerseits sprechen Formulierungen in den Gesetzestexten eine klare Sprache, wenn es um das Pflichtangebot eines dynamischen Tarifes, einer desintegrierten Variante und - mit geringen Abstrichen an die Klarheit - wenn es um eine Variante für datenschutzbewusste Kunden geht. Andererseits werden der obligatorische Vertriebsradius, regionale Aspekte oder die Einbeziehung von Bereichsgrenzen oder kampagnenbezogene Incentives in die Tarifierung noch kontrovers diskutiert.
Haben bisherige dynamisierte Tarifmodelle Bestand?
Wie wir bereits im Blogbeitrag zur „Akzeptanz von Dynamischen Tarifen“ ausgeführt haben, hatte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem Positionspapier für die Einführung von Tarifen stark gemacht, die eine Absicherung gegenüber exorbitanten Preissteigerungen enthalten. Doch genügen bereits auf dem Markt befindliche Stromangebote mit dynamisierten Preisen den gesetzlichen Anforderungen aus dem EnWG? Ist die Implementierung von Preisgrenzen mit den gesetzlichen Vorgaben für die Gestaltung von dynamischen Tarifen vereinbar? Einige First Mover unter den Anbietern dynamisierter Tarife wie die RABOT Charge GmbH, die Aplus Energy GmbH mit ihrer Marke Ostrom oder die 1KOMMA5° GmbH arbeiten auch mit so genannten Price Caps oder Price Floors.
Mit der Wuppertaler Stadtwerke GmbH (WSW) zählt auch ein Pionier aus der kommunalen Anbieterlandschaft dazu. Die WSW wurden in 2023 für ihren Stromtarif „WSW Talmarkt Flex“ mit dem 2. Platz des Stadtwerke Award vom Branchenverband VKU ausgezeichnet. Das Angebot berücksichtigt die Schwankungen aus dem Day-Ahead-Markt der Strombörse. Die Preise des Tarifs bewegen sich innerhalb eines vorher festgelegten Korridors. Durch eine fixe Obergrenze soll es gewährleistet sein, dass die Kunden kein unbegrenztes Kostenrisiko eingehen, heißt es von Seiten der WSW.
Vortrag und Workshop auf der Fachtagung
Die Challenge der rechtssicheren Einführung und Gestaltung von dynamischen Tarifen sowie Pflichten im Zuge ihrer Vermarktung werden auf der GET Energietagung am 17. September 2024 in Leipzig in einem Referat sowie in einem Workshop mit der Rechtsanwältin Kristina Hunger (siehe Bild) fokussiert. Sie verfügt über eine langjährige Berufspraxis als Inhouse-Anwältin in der Rechtsabteilung eines Energieversorgers aus dem Rheinland. Nach einem Referendariat u.a. bei der Bundesnetzagentur war die Expertin zudem im Energierechtsteam einer Kölner Großkanzlei tätig. Kristian Hunger ist Inhaberin der Kanzlei LUMOS Legal und Gründerin der zerio° GmbH.
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