Die gesetzliche Pflicht zum Angebot dynamischer Tarife für alle Stromanbieter ab 2025 wirft im Vorfeld in der Branche einige Fragen zur rechtskonformen Konfiguration, Implementierung und Vermarktung auf. Welche Lizenzen zur Verarbeitung oder Anzeige von Preisinformationen der EPEX SPOT werden benötigt? Welche Tarifvarianten gehören zum Pflichtangebot? In welcher Form und an welcher Stelle müssen Pflichtinformationen im Akquise-Prozess gegeben werden? Praxisorientierte Antworten darauf, Hinweise auf mögliche Stolpersteine und die Möglichkeit zur Diskussion mit einschlägigen Experten bietet die GET AG auf ihrer Fachtagung im September.
Einerseits sprechen Formulierungen in den Gesetzestexten eine klare Sprache, wenn es um das Pflichtangebot eines dynamischen Tarifes, einer desintegrierten Variante und - mit geringen Abstrichen an die Klarheit - wenn es um eine Variante für datenschutzbewusste Kunden geht. Andererseits werden der obligatorische Vertriebsradius, regionale Aspekte oder die Einbeziehung von Bereichsgrenzen oder kampagnenbezogene Incentives in die Tarifierung noch kontrovers diskutiert.
Wie wir bereits im Blogbeitrag zur „Akzeptanz von Dynamischen Tarifen“ ausgeführt haben, hatte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem Positionspapier für die Einführung von Tarifen stark gemacht, die eine Absicherung gegenüber exorbitanten Preissteigerungen enthalten. Doch genügen bereits auf dem Markt befindliche Stromangebote mit dynamisierten Preisen den gesetzlichen Anforderungen aus dem EnWG? Ist die Implementierung von Preisgrenzen mit den gesetzlichen Vorgaben für die Gestaltung von dynamischen Tarifen vereinbar? Einige First Mover unter den Anbietern dynamisierter Tarife wie die RABOT Charge GmbH, die Aplus Energy GmbH mit ihrer Marke Ostrom oder die 1KOMMA5° GmbH arbeiten auch mit so genannten Price Caps oder Price Floors.
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