Die GET AG hat anhand der vorläufigen Preisblätter die Trends für die Kosten zur Netznutzung in Strom- und Gasverteilernetzen ab 2025 ermittelt. Während Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden in Gasnetzen im Mittel mit deutlich höheren Kosten rechnen müssen, werden sie in Stromnetzen im Durchschnitt künftig etwas entlastet. Die Kostenerhöhung im Gassegment lässt sich unter anderem auf den Anstieg des Wälzungsbetrags aus vorgelagerten Netzen und neue Abschreibungsmodalitäten für Gasnetzbetreiber zurückführen. Entlastungen für die Stromnetznutzung werden trotz steigender Übertragungsnetzentgelte dagegen vielerorts durch die Umverteilung von Kosten aus der Integration Erneuerbarer-Energie-Anlagen möglich. Die Preisinformationen der Netzbetreiber sind noch als vorläufig zu betrachten.
Laut Analyse aller vorläufig veröffentlichten und von der GET AG erfassten Preisblätter der Stromverteilnetzbetreiber ergibt sich ab dem kommenden Jahr für einen Haushaltskunden (mit Standardlastprofil, einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh in Niederspannung) im Mittel* eine Senkung der Jahreskosten** für die Netznutzung um 5,14 Prozent (%). Das entspricht einer Entlastung um rund 23 €/a (netto) im Vergleich zu 2024. Während nur 12 Verteilnetzbetreiber die Kosten für die Netznutzung konstant halten, entlasten 286 ihre Haushaltskunden um mehr als 3 % - in der Spitze um 48,80 % bei der Elektrizitäts-Versorgungs-Genossenschaft Perlesreut eG. Auf der anderen Seite steigen die Stromleitungsgebühren bei 262 Unternehmen um mehr als 3 % - in der Spitze um 41,26 % bei den Stadtwerken Neuburg a. d. Donau.
Etwas geringfügiger fällt die Entlastung für einen Gewerbekunden (mit registrierender Leistungsmessung und einen Jahresverbrauch von 50.000 kWh | 50 kW in Niederspannung) aus. Er kann ab 2025 im Mittel mit einer Senkung der Gebühren um 2,49 % beziehungsweise rund 207 €/a (netto) rechnen. Während hier nur sieben Verteilnetzbetreiber die Kosten für die Netznutzung konstant halten, entlasten 252 den Gewerbekunden um mehr als 3 %. Spitzenreiter sind hier die BAUER Netz GmbH & Co. KG mit einer Kostensenkung um 50,16 %. Dagegen steigen die Gebühren bei 319 Unternehmen um mindestens 3 % - in der Spitze um 45,15 % bei der Stadtwerke Uelzen GmbH.
Für einen Industriekunden (mit registrierender Leistungsmessung und einen Jahresverbrauch von 500.000 kWh | 250 kW in Mittelspannung) fällt die Entlastung wieder etwas deutlicher aus: Er kann ab 2025 im Mittel mit einer Senkung um 4,72 % beziehungsweise rund 2.381 €/a (netto) rechnen. Nur bei neun Verteilnetzbetreibern ändern sich die Gebühren in dieser Liefersituation nicht. Entlastungen um mehr als 3 % kündigen 273 Verteilnetzbetreiber zum kommenden Jahr an - die BAUER Netz GmbH & Co. KG als Spitzenreiter um 59,44 %. Auf mindestens 3 % mehr an Gebühren müssen sich hingegen Industriekunden in 323 Netzgebieten einstellen – im Netzgebiet der Stadtwerke Schifferstadt steigen sie ab dem kommenden Jahr um 41,77 %.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW hatten Anfang Oktober vorläufig einen Anstieg ihrer bundeseinheitlichen Netzentgelte ab 2025 um durchschnittlich 3,4 % bekanntgegeben. Dennoch sinken die Entgelte auf Stromverteilernetzebene großflächig vor allem im Norden und Osten Deutschlands sowie in Bayern. Für die Liefersituation der Haushaltskunden sinken beispielsweise die Kosten** zum kommenden Jahr bei der WEMAG Netz GmbH um rund 38 % (rund 211 €/a netto), bei der Schleswig-Holstein Netz GmbH um rund 27 % (rund 155 €/a netto), bei der E.DIS Netz GmbH um rund 20 % (rund 98 €/a netto), bei der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG um rund 17 % (rund 75 €/a netto), bei der EWE Netz GmbH um rund 14 % (46 €/a netto), bei der Bayernwerk Netz GmbH rund 11 % (rund 43 €/a netto) oder bei der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH um rund 10 % (rund 40 €/a netto).
Hintergrund ist eine Festlegung der Bundesnetzagentur (BK8-24-001-A) zur Umverteilung von Mehrkosten, die in Verteilernetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen. Entlastungsbeträge der betroffenen Netzbetreiber und ihrer Kunden können erstmals ab 2025 per „Aufschlag für besondere Netznutzung“ über den Mechanismus nach § 19 StromNEV bundesweit gewälzt werden.
Insgesamt profitieren nach Angaben der Bundesnetzagentur 178 Netzbetreiber vom Wälzungsmechanismus der oben genannten Festlegung. Sie können in der Summe Kosten von rund 2,43 Milliarden Euro weiterverteilen. Der Aufschlag für besondere Netznutzung beläuft sich für nichtprivilegierte Stromverbraucher ab 2025 auf 1,558 ct/kWh. Damit ergibt sich im Vergleich zu 2024 insgesamt eine Mehrbelastung durch netzentgeltbasierten Umlagen um gut zwei Drittel.
Im Bereich der Gasnetznutzung lässt sich zum kommenden Jahr mit nur wenigen Ausnahmen ein sehr viel klarerer Trend mit deutlichem Kostenanstieg nach oben ausmachen. Für einen Haushaltskunden (mit Standardlastprofil, einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh | 11 kW in Niederdruckstufe) ergibt sich ab 2025 im Mittel* eine signifikante Erhöhung der Jahreskosten** für die Netznutzung um etwa 20,32 %. Das entspricht im Vergleich zu 2024 Mehrkosten von rund 81 €/a (netto).
Nur einer der untersuchten Gasverteilnetzbetreiber hält die Kosten für die Netznutzung konstant. In den Gebieten von sechs Unternehmen sinken sie um mehr als 3 % - in der Spitze wird bei den Stadtwerken Balingen ein Kunde um 24,59 % entlastet. Bei 641 Verteilnetzbetreibern steigen die Jahreskosten für die Gasnetznutzung hingegen um mehr als 3 %. Spitzenreiter ist die ErmstalEnergie Dettingen an der Erms GmbH & CO. KG mit einer Erhöhung um 93,57 %.
Beispiele größerer Regionalnetzbetreiber illustrieren den Kostentrend für 2025: EAM Netz GmbH -1,44 %, Bayernwerk Netz GmbH +13,2 %, EWE Netz GmbH +20,95 %, NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG +22,57 %, Schleswig-Holstein Netz GmbH +22,78 %, Westnetz GmbH +25,96 %, Netze BW GmbH +26,9 %, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH +55,6 %, E.DIS Netz GmbH +56,3 %.
Etwas höher fällt die durchschnittliche Erhöhung der Jahreskosten für die Netznutzung mit etwa 22,28 % für einen Gewerbekunden (mit Standardlastprofil und Jahresverbrauch von 100.000 kWh | 50 kW in Niederdruckstufe) aus. Er muss ab dem kommenden Jahr im Vergleich zu 2024 rund 361 €/a (netto) mehr entrichten. Auch in dieser Liefersituation hält nur ein Gasverteilnetzbetreiber die Kosten für die Netznutzung konstant. Während sieben Unternehmen ihre Kunden um mehr als 3 % entlasten – Spitzenreiter sind hier die Stadtwerke Balingen mit einer Senkung um 26,11 % – steigen die Kosten für die Netznutzung bei 642 Unternehmen um mehr als 3 %. Bei der ErmstalEnergie Dettingen an der Erms GmbH & CO. KG beläuft sich die Teuerung auf 95,6 %.
Ein ähnliches Bild lässt sich für die Liefersituation eines Industriekunden (mit registrierender Leistungsmessung und Jahresverbrauch von 5 Gigawattstunden | 2.250 kW in Mitteldruckstufe) zeichnen. Er muss ab 2025 mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Jahreskosten für die Netznutzung um etwa 22,26 % rechnen. Das entsprich ab dem kommenden Jahr im Vergleich zu 2024 Mehrkosten von rund 11.839 €/a (netto). Vier Unternehmen halten vorläufig die Kosten für die Netznutzung konstant. Bei 15 Gasnetzbetreibern sinken die Gebühren um mehr als 3 % - im Gebiet der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH um 62,38 %. Auf der anderen Seite kommt auf Industriekunden in 624 Netzgebieten eine Teuerung um mindesten 3 % zu. Bei der Gasversorgung Zehdenick GmbH beläuft sich die Kostenerhöhung zum kommenden Jahr auf 157,96 %.
Treiber der Entgeltentwicklung ist zum einen der von den Verteilnetzbetreibern einzupreisende Wälzungsblock aus dem so genannten Briefmarkenentgelt, der Biogas- und der Marktraumumstellungsumlage. Er steigt im Vergleich zu 2024 insgesamt um circa 27,63 %. Zum anderen können Gasnetzbetreiber im Zuge der Gasnetztransformation künftig laut Festlegung der Bundesnetzagentur (KANU 2.0) von flexibleren Abschreibungsmodalitäten Gebrauch machen. Diese erlauben ihnen, ab 2025 kürzere Nutzungsdauern und degressive Abschreibungen für ihre Gasnetze anzusetzen. Das wiederum zieht höhere Entgelte für die Netzkunden nach sich.
Strom- und Gasvertriebe müssen mit nachträglichen Änderungen zum Jahreswechsel rechnen, da die Netzbetreiber ihre Preisblätter für 2025 noch als vorläufig gekennzeichnet haben. Das Cockpit der GET AG hält User über die Erfassung auch endgültiger Informationen auf dem Laufenden und ermöglicht Analysen sowie Kalkulationen für unterschiedliche Netzebenen und Kundenprofile (SLP und RLM). Die GET AG versetzt Energievertriebe damit jederzeit in die Lage, ihre bestehenden Tarife und Produkte auf Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen, sie rechtzeitig anzupassen und gegebenenfalls neue Angebote zu kalkulieren.
Behalten auch Sie mit den Informationen zu vorläufigen und endgültigen Preisblättern die Deckungsbeiträge ihrer Tarife stets im Blick und erhalten so eine transparente Entscheidungsgrundlage zur Neukalkulation oder Justierung vorhandener Angebote.
* Der Durchschnitt wurde über die Anzahl aller relevanten Postleitzahl-Netzbetreiber-Kombinationen der Erhebungsbasis gebildet, ohne deren Größe in der Fläche oder die Anzahl von relevanten Marktlokationen zu berücksichtigen. Gab es mehrere Netzbetreiber je Gebietseinheit, ging jeder Wert in die Durchschnittsermittlung ein.
** In die Kostenbetrachtung flossen die Arbeits-, Leistungs- und Grundpreise sowie die von den Netzbetreibern ausgewiesenen Kosten für die Messdienstleistung für konventionelle Zähler bei jährlicher Abrechnung (SLP) ein.